Wer kennt sich mit Gesetzten aus?
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panter
Anmeldedatum: 25.08.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: 06.10.05 | 00:40 Titel: Wer kennt sich mit Gesetzten aus? |
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| Was würde passieren, wenn man bei e-bay was verkauft, aber die ware nicht zusendet und trotzdem abkassiert? |
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FTW Chief Of Staff

Anmeldedatum: 16.07.2005 Beiträge: 3872 Wohnort: Amsterdam, NL
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Verfasst am: 06.10.05 | 00:45 Titel: |
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Kommt drauf an. Wenn als Paket verschickt wurde, kann der Postlauf zurückverfolgt werden. Bei Päckchen geschieht der Versand i.d.R. auf Risiko des Käufers. Sollte man alles mit Vorsicht betrachten, da viele das Bewertungssystem als Erpressung benutzen (Schick mir die Ware nochmal, sonst gibts ne negative Bewertung!).
Wenn belegbar ist, dass ein Betrugsfall vorliegt, kann man Anzeige erstatten und den Fall bei eBay melden. Die kümmern sich oftmals einen Dreck um sowas und wollen Beweise (Akten vom Anwalt), erst dann kommen die mal in Wallung.
Bei Rechtsschutz auf alle Fälle zum Anwalt und den alles weitere übernehmen lassen. Ich habe mal mein Auto für 200 Euro verschnackt, der Käufer meinte allerdings, er müsste sich nicht mehr melden. Hat ihn im Endeffekt mit Anwaltskosten 400 gekostet und ich bekam eine negative Bewertung, weil ich auf mein Recht gepocht habe. eBay hats natürlich nicht gejuckt. Seitdem werfe ich diesem Verein keinen einzigen Cent mehr in den Hals. _________________ Deine kostenlose Muskelnet.com-Emailadresse!
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skyscraper bastard mod from hell

Anmeldedatum: 31.03.2004 Beiträge: 3288 Wohnort: da wo du nicht hinkommst
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Verfasst am: 06.10.05 | 08:01 Titel: |
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kann dir genau sagen was dann passieren kann, anhand eines real geschehenen beispiels.
verkauft wurden zwei handy, ein uralt nokia für 40€ und ein neueres siemens für 187€. beide geräte wurden bezahlt aber nie ausgeliefert. die staatsanwaltschaft hat es als betrug angesehen und den kollegen im fall des nokias dazu verdonnert den kaufbetrag innerhalb von 30 tagen zu erstatten, als dann die zweite anzeige kam hat die staatsanwaltschaft es als muttwilligen betrug angesehen und den kameraden zu 30 tagessätzen verurteilt, à 30€ also insgesamt 900€ strafe, dazu kamen noch knapp 80€ gerichtskosten.
die erzielten verkaufspreise mussten natürlich auch erstattet werden und da beide käufer ihr geld zivilrechtlich eingeklagt haben kamen nochmal schlappe 380€ an anwaltskosten und sonstigen gebühren hinzu.
insgesamt musste der feine herr also knapp 1400 euronen blechen, kein wirklich gutes geschäft also
laut staatsanwaltschaft hat der junge noch glück gehabt mit der strafe da er bisher nicht auffällig war, wenn man also vorbestraft wäre, dürfte die strafe also entsprechend höher ausfallen...
obendrein wurde er auch noch von ebay ausgeschlossen und hat bisher keinen neuen accout bekommen, trotz neuer anschrift....noch nicht einmal bei ebay.nl oder ebay.com.....
die staatsanwaltschaft ist halt seit einiger zeit ziemlich wild auf betrüger bei ebay da es offensichtlich überhand genommen hat. und da wird mit strafen nicht gerade geknausert....
ebay ist in meinen augen auch ein [piep], ich hab vor einigen jahren "versehentlich" drei dvd's auf einmal zum verkauf angeboten die fsk 18 waren, hatte mir die spielregeln nicht wirklich zu gemüte geführt. die filme waren wohlgemerkt keine splater oder hardcorefilme sondern braveheart, blade und bad boys. also filme die jeder 13jährige knirps auswendig mitsprechen kann, nur halt in den ungeschnittenen versionen. bad boys ist z.b. nur wegen einer szene fsk 18, da wo der eine vogel auf'm schreibtisch genagelt ist, jeder sturz bei der tour de france sieht heftiger aus.
naja, was war das ende vom lied?? ich bekam für jeden der drei filme eine verwarnung und wurde von ebay ausgeschlossen, konnte mich allerdings kurze zeit später wieder neu anmelden.... |
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arena Little Dragon

Anmeldedatum: 20.12.2002 Beiträge: 4702 Wohnort: Bettkasten
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