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arena Little Dragon

Anmeldedatum: 20.12.2002 Beiträge: 4702 Wohnort: Bettkasten
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Verfasst am: 21.07.05 | 16:18 Titel: Rechtliches - Autoverkauf |
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So ich hab miene alte Gurke für 30E verkauft
Bj 1989
das Auto lief bis zur Übergabe einwandfrei, selbst die Probefahrt in der Hitze 35°
einziges Manko die Batterie, beim ersten Anlassen wollte er nicht so aber bei 2. spätestens 3. lief er an, das hab ich auch angegeben in der Beschreibung.
So nun 2-3 Tage später sagt er mir das der Motor überhitzt war und ich es verschwiegen hätte. Ich soll die Reperatur mind. zu 50% zahlen sonst Anwalt etc.
Kommt er damit überhaupt durch? _________________ Produkttester kostenfrei + 25E verdienen
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FTW Chief Of Staff

Anmeldedatum: 16.07.2005 Beiträge: 3819 Wohnort: Amsterdam, NL
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Verfasst am: 21.07.05 | 16:26 Titel: |
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Nein, da Privatverkauf. Denke mal Verkauf lief über eBay, da sollte man immer die obligatorische Klausel "Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistung" mit einbringen.
Ich habe vor drei Monaten meinen alten Porsche über eBay verkauft, Käufer meldete sich nicht, Anwalt eingeschaltet, gestern holte er ihn dann endlich ab. Da er drei Monate stand, sprang er nicht an und der Auspuff ist mittlerweile auch abgerostet. Sofort zum Anwalt gespurtet, sein Pech, ich bin auf der sicheren Seite.
Also, keine Sorgen machen und sein Schreiben mit "Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistung" beantworten. |
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arena Little Dragon

Anmeldedatum: 20.12.2002 Beiträge: 4702 Wohnort: Bettkasten
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protect

Anmeldedatum: 15.04.2004 Beiträge: 1018 Wohnort: Untergrund
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Verfasst am: 21.07.05 | 17:10 Titel: |
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Normalerweise müßte es reichen wenn in Kaufvertrag steht :
Fahrzeug wurde im besichtigtem Zustand und nach einer Probefahrt dem Käufer übergeben.
Das reicht schon aus!
MFG
pro _________________ ICH BIN EIN PROTOTYP GOTTES DER NIE DAZU BESTIMMT WAR IN SERIE ZU GEHEN.... |
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SPP
Anmeldedatum: 13.11.2003 Beiträge: 197
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Verfasst am: 21.07.05 | 18:11 Titel: |
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hi,
für 30 Euro... was erwartet der denn????
Gruß
SPP
PS: Da hat er gar keine chance! |
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arena Little Dragon

Anmeldedatum: 20.12.2002 Beiträge: 4702 Wohnort: Bettkasten
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Verfasst am: 22.07.05 | 16:18 Titel: |
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| protect hat Folgendes geschrieben: |
Normalerweise müßte es reichen wenn in Kaufvertrag steht :
Fahrzeug wurde im besichtigtem Zustand und nach einer Probefahrt dem Käufer übergeben.
Das reicht schon aus!
MFG
pro |
ohne Kaufvertrag, die 30E waren bar Kralle.
Ich vermute er will mich ärgern.
hier mal die letzte Mail von ihm
| Zitat: |
Bin ganz normal gefahren wie es sich gehört. Fakt ist, der Wagen war schon defekt laut Aussage des Mechanikers. Wie lautet deine Adresse, oder soll ich dein Vater fragen? Hab dir schon angeboten das wir uns die Kosten teilen. Ich möchte es in Frieden regeln, ansonsten bin ich rechtschutzversichert. Du hast die Wahl. Kannst auch in Raten zahlen, so bin ich.........
Mfg
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meine Antwort:
| Zitat: |
Sry aber was verlangst du für 30E und einem 16 Jahre alten Wagen?
bei mir und bei der Probefahrt lief er noch anstandslos und ich habe nichts verschwiegen. Woher soll ich wissen wann der Motor schlapp machen wird?
Mal ne andere frage was genau ist denn kaputt gegangen?
zudem ein Privatverkauf gewesen, dh. ohne Gewähr - woher soll ich wissen wann das Auto den "Geist" aufgibt?
Ja du kannst gerne meinen Vater fragen - würde mich sogar freuen, am besten du wendest dich gegen ihn
(bin eh nicht gut mit meinem Vater zZ)
Gruß
...
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kaan
Anmeldedatum: 29.09.2004 Beiträge: 268
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Verfasst am: 22.07.05 | 16:31 Titel: |
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arena mach den jungen einfach nur angst
bedrohen , schlagen ,
wird schon reichen |
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arena Little Dragon

Anmeldedatum: 20.12.2002 Beiträge: 4702 Wohnort: Bettkasten
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skyscraper bastard mod from hell

Anmeldedatum: 31.03.2004 Beiträge: 3288 Wohnort: da wo du nicht hinkommst
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Verfasst am: 22.07.05 | 16:43 Titel: |
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geh ich mal von aus dass die ADAV-Rechtschutz dafür zuständig ist, handelt sich ja um ein auto
aber der vogel kommt damit auf keinen fall durch, jeder richter würde eine klage sofort abblocken.
notfalls bietest ihm an seine 30€ zurück zu geben und dafür nimmste das auto wieder und entsorgst es bei kiesow, da bekommst mit ein bisschen glück sogar noch mehr als 30€ dafür.
ausserdem biste auf der sicheren seite wenn du dich bereit erklärst den kauf rückgängig zu machen, wenn er das ablehnt hat er auf keinen fall eine chance vor gericht. |
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arena Little Dragon

Anmeldedatum: 20.12.2002 Beiträge: 4702 Wohnort: Bettkasten
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skyscraper bastard mod from hell

Anmeldedatum: 31.03.2004 Beiträge: 3288 Wohnort: da wo du nicht hinkommst
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Verfasst am: 22.07.05 | 16:47 Titel: |
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oder kannst ganz dreist sein und ihm 15€ rabatt als toleranz gewähren  |
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arena Little Dragon

Anmeldedatum: 20.12.2002 Beiträge: 4702 Wohnort: Bettkasten
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SPP
Anmeldedatum: 13.11.2003 Beiträge: 197
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Verfasst am: 22.07.05 | 17:22 Titel: |
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Wenn er kein Kaufvertrag hat bekommt er ihn ja net angemeldet, oder lieg ich da Falsch!?
Kannste zur Polizei gehen und sagen er hat ihn geklaut!
Gruß
SPP |
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Schwächling
Anmeldedatum: 18.09.2003 Beiträge: 116
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Verfasst am: 22.07.05 | 17:38 Titel: |
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ist es nicht so seit neustem, dass man, auch wenn es privatkauf ist, 1 (oder halbes) jahr garantie geben muss?
deshalb sieht man auch bei mobile.de, dass viele leute ihre vollfunktionsfähigen karren als bastlerfahrzeuge verkaufen, damit die garantie entfällt.
ich kenne mich jetzt mit rechtlichen dingen net so besonders aus, aber wenn ich falsch liege korrigiert mich bitte:
arena hat in dem fall die [piep] gezogen, weil er jetzt für alle schäden, ausser verschleiss und die schäden, die durch den fahrzeughalter verursacht wurden, aufkommen!!!! ????
also solche alten karren nur als bastlerfahrzeuge verkaufen, arena... 
Zuletzt bearbeitet von Schwächling am 22.07.05 | 17:43, insgesamt einmal bearbeitet |
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skyscraper bastard mod from hell

Anmeldedatum: 31.03.2004 Beiträge: 3288 Wohnort: da wo du nicht hinkommst
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Verfasst am: 22.07.05 | 17:42 Titel: |
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| joa, aber wenn arena ihm anbietet ihm sein geld wiederzugeben dann ist er seinen garantiepflichten nachgekommen, wenn der käufer es dann nicht annimmt hat er halt pech gehabt. |
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