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Autor Nachricht
Spike




Anmeldedatum: 17.03.2003
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 16.04.03 | 16:15    Titel: Anzeige

was kann jemanden passieren (ich nenne keine namen und ich selber bin auch nicht wirklich betroffen)der einem 2 mal ins gesicht geschlagen hat und ihn dann noch mit pfefferspray bearbeitet hat
ich weis das es jetzt zur anzeige kam...nun möcht ich wissen was kann dem täter passieren er ist 1 mal vorbestraft und 18 jahre alt
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d_one




Anmeldedatum: 24.11.2002
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 16.04.03 | 17:12    Titel:

Das kommt natürlich ganz auf die folgen die der geschädigte dadurch hat an.

ich bin mir nicht ganz sicher aber schlimmstenfalls müsste der täter (wen er nicht nach JStG bestraft wird und das opfer nachhaltige schäden an den augen hat) mit einer freiheitsstrafe über 3 Jahren rechnen.

aber wie gesagt ich bin da nicht so der experte ;) Ein wenig Konfus
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Keibuho




Anmeldedatum: 20.11.2002
Beiträge: 158
Wohnort: im Ring

BeitragVerfasst am: 16.04.03 | 17:57    Titel:

Das es sich um eine Körperverletzung handelt ist klar, nur ist es hier eine Qualifikation der Körperverletzung. Die gefährliche Körperverletzung §224 StGB.
Das Vergehen wird wie folgt bestraft:
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahre
oder bei minder schweren Fällen
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre.

_________________
"Ist das Ihr Blut?" - "Ja, teilweise."

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arena
Little Dragon



Anmeldedatum: 20.12.2002
Beiträge: 4702
Wohnort: Bettkasten

BeitragVerfasst am: 16.04.03 | 22:11    Titel:

Ich denke es kommt noch auf den "Schaden" an zB Zähne raus, Nase gebrochen,...
Bei Blutergüssen, dnke ich kann da nicht viel bei rsauskommen - etwas Schmerzensgeld und ein "Du du du...mach das nicht wieder versprochen?"
Antwort:"Ja,blah blah"


Und schon ist er milde davon gekommen

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Spike




Anmeldedatum: 17.03.2003
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 17.04.03 | 00:10    Titel:

also er hat ihm 2 mal ins gesicht geschlagen dabei is net viel passiert und dnan ist er mit spray auf ihn los
dumm aber naja was will man machen,er bereuts ja jetzt selber
das ganze ist abe rpassiert als der typ ihn sogar zuhause abholen wollte und ihm eins auf die mütze geben wollte
das heist der jetzt geschädigte kam mit dme vorsatz zu dem täter nachhause ihm eine in die fresse zu hausen daraufhin hat dieser aber als erstes angegriffen
blöde geschichte
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Köterplage




Anmeldedatum: 19.11.2002
Beiträge: 2156
Wohnort: underground

BeitragVerfasst am: 17.04.03 | 00:41    Titel:

Zitat:
Und schon ist er milde davon gekommen


würde da eher auf keibuho hören Cheese

_________________
i´m sexy´n hot- i´m everything you´re not!
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Pitbull




Anmeldedatum: 20.11.2002
Beiträge: 321
Wohnort: Linz

BeitragVerfasst am: 17.04.03 | 08:49    Titel:

Das kommt ja auch drauf an wie die Situation entstanden ist denk ich ... kann ja im Extrem Fall auch Notwehr gewesen sein.

Da gibts übrigens alles zum Nachlesen, sehr interessant :

http://www.psv-amstetten.at/service/gesetze/gesetze.htm
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Dragonlord




Anmeldedatum: 13.01.2003
Beiträge: 66
Wohnort: 55122 Mainz

BeitragVerfasst am: 17.04.03 | 10:32    Titel:

Die Tatsache, dass er vorbestraft ist (war er noch auf Bewährung?) könnte ihm das Genick brechen!
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Da-Irony




Anmeldedatum: 08.03.2003
Beiträge: 89
Wohnort: Zelt im Fitness studio

BeitragVerfasst am: 17.04.03 | 10:48    Titel:

wenn da eine anzeige zustande kommt, handelt es sich das erst in ein paar Monate, und dann kommt es an wo der verletzte hin geht zu welchen Arzt, dann kommen die Versicherungen da zwischen dann wird alles gerichtlich Endschieden die strafe wäre dann wegen Körperverletzung ein saftige Geldstrafe steht dann an. so ein caos wo für ??? vielleicht wegen eine blöde an mache oder mit der aus sage wie z.b was guckst du so...... Ich schmeiß mich weg

REIFE IST ALLES IN SOLCHEN SITUATIONEN!!! Cool

Gruß Da-Irony.

_________________
Was ist das Leben ohne Training? Training ist das leben. Wer das leben lebt. Dann lebt das Training. Das Training-leben-lebt.
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Keibuho




Anmeldedatum: 20.11.2002
Beiträge: 158
Wohnort: im Ring

BeitragVerfasst am: 17.04.03 | 18:28    Titel:

@Pitbull: Kann keine Notwehr sein, da kein gegenwärtiger rechtwidriger Angriff vorlag. Ein "Präventivschlag", wie bei G.Bush, gibt es nicht!

@Da-Irony: Eine Geldstrafe kommt bei der gefährlichen Körperverletzung auch nicht mehr in Frage.

PS: Das alles ist aufgrund des StGB und berücksichtigt nicht das Alter, also alles als Erwachsener.

_________________
"Ist das Ihr Blut?" - "Ja, teilweise."

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Spike




Anmeldedatum: 17.03.2003
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 17.04.03 | 19:21    Titel:

er hat vorher nur 2 mal 20 sozialstunden leisten müssen,und das ist gut 3-4 jahre her
sein anwalt meinte nun zu ihm das er wenn er eine freihaitsstrafe bekommt diese sowieso auf bewährung gesetzt wird,wenn er sich dann in dieser zeit einen fehlgriff erlaubt is er fällig...kann das in etwa hin kommen?
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d_one




Anmeldedatum: 24.11.2002
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 18.04.03 | 00:44    Titel:

gabs bei der ganzen sache den zeugen ?
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Spike




Anmeldedatum: 17.03.2003
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 19.04.03 | 02:47    Titel:

ja den nachbarn vom täter der das versteckspeil der beidne mitbekommen hat und der täter hatte zuhause noch einne freund
das opfer hat nur den typen der mit ihm dort war und den er erst vorgeschickt hatte den täter rauszu locken
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davor




Anmeldedatum: 29.12.2002
Beiträge: 53
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 04.05.03 | 18:28    Titel:

er wird bewährung bekommen. aber dann isses vorbei wenn er sich was leistet.
_________________
www.jukeboxturkey.com
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Spike




Anmeldedatum: 17.03.2003
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 04.05.03 | 20:24    Titel:

Mittwoch war verhandlung...er hat einen Sozialen trainingskurs bekommen mehr nicht
Ist so ein anti gewalt trainingskurs oder so 10 mal muss er jeweils 2 stunden hingehen
ich würd sagen er hat ein verdammtes schwein gehabt hatte eihm gesagt das e rmindestens bewährung wenn nicht sogar freihaitsstrafe von paar wochen bekommt aber war ja net der fall
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