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arena Little Dragon

Anmeldedatum: 20.12.2002 Beiträge: 4702 Wohnort: Bettkasten
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davor

Anmeldedatum: 29.12.2002 Beiträge: 53 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 05.05.03 | 20:14 Titel: |
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ich wette das dein kumpel ein deutscher, unsereiner wäre das nicht passiert sofort knast, scheiß bullen :argue: _________________ www.jukeboxturkey.com |
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Keibuho

Anmeldedatum: 20.11.2002 Beiträge: 158 Wohnort: im Ring
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Verfasst am: 06.05.03 | 06:12 Titel: |
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| davor hat Folgendes geschrieben: |
| ich wette das dein kumpel ein deutscher, unsereiner wäre das nicht passiert sofort knast, sch*** bullen :argue: |
Nur mal ein kleiner hinweis ... urteile werden von einem richter gefällt!
ausserdem kann ich langsam dieses geheule ... "ich bin ein ausländer und werde benachteiligt wo es nur geht" ... langsam nicht mehr hören.
sobald ich einen ausländer anfasse (dienstlich) schreit der schon was von "nazi, rechte bullenschweine, usw". jeder, egal ob ausländer, deutscher oder ausserirdischer, sollte sich mal an seine eigene nase fassen.
:sympi: :argue: _________________ "Ist das Ihr Blut?" - "Ja, teilweise."
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davor

Anmeldedatum: 29.12.2002 Beiträge: 53 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 06.05.03 | 13:13 Titel: |
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was solln der mist keibuho, was hastn du fürn problem? is mir doch kackegal das du das langsam nicht mehr hören kannst, ES IST ABER SO kollege kapiert??
ich habe sehr schlechte erfahrung mit der polizeit gemacht, bin geschlagen worden von den bullen und mich hat man an eine heizung gekettet wo ich dann 4 stunden aushaaren musste (und es waren kleine unwichtige delikte), also ich rede von erfahrungen von mir und kollegen, bitter aber war als ausländer wirste halt mal anders behandelt junge geht dir das net in dein boxer schädel rein. :sympi: _________________ www.jukeboxturkey.com |
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Keibuho

Anmeldedatum: 20.11.2002 Beiträge: 158 Wohnort: im Ring
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Verfasst am: 06.05.03 | 17:15 Titel: |
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@davor: ja genau, geht net rein in meinen schädel! die leute sind immer unschuldig. selbst schreibst du von unwichtigen delikten ... gibt es unwichtige? das maß von "unwichtig" und "wichtig" regelt die Rechtsordnung des Staates.
jeder macht so seine erfahrungen! ;) _________________ "Ist das Ihr Blut?" - "Ja, teilweise."
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Spike

Anmeldedatum: 17.03.2003 Beiträge: 363
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Verfasst am: 07.05.03 | 04:11 Titel: |
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| war kein deutscher de rkumpel von mir sondern mein landsmann also südländer,er hat ne nette richetrin gekriegt die ihm wirklich jeden schei** den der da verzapft hat abgekauft hat .-) von wegen reue und so *g* |
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davor

Anmeldedatum: 29.12.2002 Beiträge: 53 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 07.05.03 | 21:45 Titel: |
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mit unwichtigen delikten meinte ich eigentlich; das ich zu heftig behandelt wurde von der polizei für das was ich getan habe, darauf war das unwichtige bezogen. klar du hast recht das maß regelt der staat....
vielleicht habe ich ja auch nur sch***bullen immer erwischt...naja is auch egal bin aus dem alter raus :hf: _________________ www.jukeboxturkey.com |
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Onkel Susta

Anmeldedatum: 25.11.2002 Beiträge: 100 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.05.03 | 17:59 Titel: |
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bullen im mittleren dienst sind nun mal nicht die hellsten-hauptschulabschluss reicht,um reinzukommen.sind auch blos schicht-hotten-nur mit dem unterschied,dass sie sich fürn appel und n ei an den staat verkauft haben.
gibt ja genug fälle,wo sie sich gegenseitig decken,um ihren dreck am stecken zu verschleiern. _________________ muss Menschheit vernichten!!! |
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Spike

Anmeldedatum: 17.03.2003 Beiträge: 363
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Verfasst am: 08.05.03 | 21:20 Titel: |
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onkel susta da kan ich dir nur zustimmen.....weis selbe rvon dem ein oder anderen schei** den bullen verzapft haben naja..........es gibt zu viele assoziale bullen das könnt ihr mir glauben...ich haba ber auch mal nette erwischt  |
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Phoenix

Anmeldedatum: 04.02.2003 Beiträge: 338
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Verfasst am: 09.05.03 | 10:51 Titel: |
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| Zitat: |
| Kann keine Notwehr sein, da kein gegenwärtiger rechtwidriger Angriff vorlag. Ein "Präventivschlag", wie bei G.Bush, gibt es nicht! |
Notwehr ist zulässig um einen unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren. Man muß sich nicht erst schlagen, erschießen oder erstechen lassen, bevor man sich wehren darf. Wenn der Geschädigte dort hingekommen ist um den Täter zu verprügeln, würde ich das schon als Notwehr ansehen. |
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John Crichton

Anmeldedatum: 01.12.2002 Beiträge: 196 Wohnort: Munich City the German L.A.
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Verfasst am: 17.05.03 | 21:58 Titel: |
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| Phoenix hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| Kann keine Notwehr sein, da kein gegenwärtiger rechtwidriger Angriff vorlag. Ein "Präventivschlag", wie bei G.Bush, gibt es nicht! |
Notwehr ist zulässig um einen unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren. Man muß sich nicht erst schlagen, erschießen oder erstechen lassen, bevor man sich wehren darf. Wenn der Geschädigte dort hingekommen ist um den Täter zu verprügeln, würde ich das schon als Notwehr ansehen. |
das stimmt ja. jedoch würde es rechtlich nicht als notwehr gehandhabt werden (also das der täter dann ungestraft davon kommt) sondern der richter würde die umstände nur dem tatbestand hinzuziehen.
übrigens @ threath: Vorbestraft heist nicht gleich vorbestraft. es kommt darauf an für was man vorbestraft ist. wenn es sich um ein Kapital delikt handelt wäre die tat nicht so schlimm wie wenn er schon einmal wegen körperverletzung aufgefallen ist. die strafe berechnet sich immer aus den tatumständen, wie grad der verletzungen. zum beispielt hat der täter hier noch mit Pfefferspray nachgeholfen was nicht besondern gut rüberkommt.
und wer einmal vorbestraft ist hat keine bewerungstrafe zu erwarten wenn er kein wiederholungstäter ist und es sich nicht um ein Verbrechen handelt. |
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Keibuho

Anmeldedatum: 20.11.2002 Beiträge: 158 Wohnort: im Ring
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Verfasst am: 17.05.03 | 23:50 Titel: |
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Könnte sich auch um einen Erlaubnistatbestandsirrtum handeln. Dann würde ich nach der eingeschränkten Schuldtheorie, also analog §16(1) StGB, gehen. Somit entfällt der Vorsatzschuldvorwurf. _________________ "Ist das Ihr Blut?" - "Ja, teilweise."
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